Statuten des Vereins Klubik Orzełki

1. Name und Sitz

Unter dem Namen Klubik Orzełki – polnischer Verein in Luzern“ besteht seit 01.01.2022 ein Vorstandsverein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) Artikel 60 bis 79 mit Sitz in Luzern.
Er ist politisch und konfessionell neutral.

2. Ziel und Zweck

Wir glauben, dass die Kinder zum Wachsen und Gedeihen ein ganzes “Dorf” von unterstützenden und lieben Menschen brauchen. Aus diesem Grund schaffen wir ein Ort, wo die Kinder ihre Altersgenossen und auch ihre polnischen “Wurzeln” kennenlernen können. Das Ganze findet in wertschätzender Atmosphäre statt.

Der Unterricht im Rhynauerhof, der entwicklungsorientiert konzipiert ist, fördert die polnische Sprache und vermittelt Wissen über Polen (auf kultureller, geographischer und geschichtlicher Ebene).

Klubik Orzelki ist nicht nur ein Treff für Kinder. Wir sind eine polnische Gemeinde, die gemeinsame Ziele teilt wie: Sprachunterricht für Kinder polnischer Herkunft, Hegen und Pflegen polnischer Kultur und Tradition sowie füreinander Dasein. Es ist ein Ort, wo man “beim Kaffee” Ideen und Erfahrungen austauschen kann. Zusammen bilden wir einen kleinen polnischen Treff und organisieren Events wie Lagerfeuer, verschiedene Ausflüge und Wanderungen.

Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.

3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:

  • Erträge aus dem Kinder-Eltern Treff
  • Eintrittsgelder an Veranstaltungen zur Deckung der Selbstkosten
  • Subventionen
  • Spenden und Zuwendungen aller Art

Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit.

4. Mitgliedschaft

Der Verein Klubik Orzełki ist ein Vorstandsverein und alle seine Mitglieder sind Vorstandsmitglieder.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt – bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. – bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.

6. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich über das Informieren von anderen Vorstandsmitgliedern.

7. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
* Der Vorstand
* Vorstandssitzung

8. Geschäftsjahr

Als Geschäftsjahr gilt das Schuljahr.

9. Haftung

Für Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

10. Generalversammlung

Die Vorstandsitzung ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche Generalversammlung wird jährlich in der ersten Geschäftsjahreshälfte durchgeführt. Bei Bedarf können ausserordentliche Generalversammlungen durchgeführt werden.